Bekanntgaben des Abwasserzweckverbandes Muldenaue
Wurzen, den 06.02.2026
Die 53. öffentliche Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am: 05.02.2026 - 18.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bennewitz statt.
Tagesordnung:
Wurzen, den 05.01.2026
Ortsübliche Bekanntgabe
zur Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2026
des Abwasserzweckverbandes Muldenaue
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2026 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom:
06.01.2026 bis 16.01.2026
in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom:
06.01.2026 bis 26.01.2026
während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.
Sprechzeiten:
Mo. 9-12 Uhr
Di. 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi. 9-12 Uhr
Do. 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr. 9-12 Uhr
gez. Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Die 52. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
09.12.2025 - 18.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, Zimmer 151 statt.
Tagesordnung:
15.01.2026 (Zahlenwerk als Tischvorlage)
zu TOP 6:
Wurzen, 22.09.2025
Abwasserzweckverband Muldenaue
Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue zum 31. Dezember 2020 mit einer Bilanzsumme von 49.399.036,16 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 26.432,55 TEUR fest.
1.1 Bilanzsumme 49.399.036,16 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
• das Anlagevermögen 47.277.507,89 EUR
• das Umlaufvermögen 2.121.528,27 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
• das Eigenkapital 13.560.605,69 EUR
• die Sonderposten für Investitionszuschüsse 20.118.652,44 EUR
• die Rückstellungen 732.132,34 EUR
• die Verbindlichkeiten 14.987.645,69 EUR
1.2 Jahresfehlbetrag 26.432,55 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 3.958.159,03 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 3.984.591,58 EUR
2. Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag von 26.432,55 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Der Betriebsleiter wird entlastet.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Abwasserzweckverband Muldenaue, Wurzen
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Markkleeberg, den 20. August 2025
KOMM-TREU GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Thomas Schmechel
Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2020 liegen in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Die 51. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am: 22.09.2025 - 18.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bennewitz statt.
Tagesordnung:
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
zu Top 6
zu TOP 7
zu TOP 8
Die 50. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
24.06.2025 - 18.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz statt.
Tagesordnung:
Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Erschließung Wohngebiet Pappelallee Ost, 04808 Thallwitz“
Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Umgestaltung Kantstraße Wurzen 1. BA – Auswechslung Mischwasserkanal“
Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Die 49. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
28.04.2025 - 17:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Thallwitz (Sitzungssaal), Dorfplatz 5, in 04808 Thallwitz statt.
Tagesordnung:
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Wurzen, 01.04.2025
Abwasserzweckverband Muldenaue
Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2019
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue hat in ihrer Sitzung am 25.03.2025 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wie folgt beschlossen:
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschlus des Abwasserzweck- verbandes Muldenaue zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme von 48.852.045,60 EUR und einem Jahresüberschuss von 132.149,35 EUR fest.
1.1 Bilanzsumme 48.852.045,60 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
• das Anlagevermögen 46.867.836,38 EUR
• das Umlaufvermögen 1.984.209,22 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
• das Eigenkapital 12.320.166,17 EUR
• die Sonderposten für Investitionszuschüsse 19.890.165,64 EUR
• die Rückstellungen 793.398,08 EUR
• die Verbindlichkeiten 15.848.315,71 EUR
1.2 Jahresgewinn 132.149,35 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 4.013.607,50 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 3.881.458,15 EUR
2. Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn von 132.149,35 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Der Betriebsleiter wird entlastet.
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Abwasserzweckverband Muldenaue, Wurzen
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.“
Markkleeberg, den 03. März 2025
KOMM-TREU GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Thomas Schmechel
Wirtschaftsprüfer“
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2019 liegen
vom 03.04.2025 bis 15.04.2025
während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wurzen, den 01.04.2025
Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Abwasserzweckverband Muldenaue
Die 48. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung AZV Muldenaue fand am:
25. März 2025 - 18:30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 2 (unterer Sitzungssaal), in 04828 Bennewitz statt.
Tagesordnung:
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Ortsübliche Bekanntgabe
zur Auslage des Entwurfs
der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2025
des Abwasserzweckverbandes Muldenaue
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2025 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom
24.02.2025 bis 06.03.2025
in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom
24.02.2025 bis 18.03.2025
während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.
Sprechzeiten:
Mo. 9-12 Uhr
Di. 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi. 9-12 Uhr
Do. 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr. 9-12 Uhr
gez. Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender