Abwasserzweckverband Muldenaue
Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgaben des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

 

Wurzen, den 06.02.2026

 

Die 53. öffentliche Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am: 05.02.2026 - 18.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Bennewitz statt.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 09.12.2025
  5. Bürgerfragestunde
  6. Beschluss über die Änderung der Zweckverbandssatzung des AZV Muldenaue
  7. Beschluss über die HH-Satzung und den Wirtschafts- und Investitionsplan 2026
  8. Beschluss zur Mittelübertragung vom Wirtschaftsjahr 2025 nach 2026
  9. Anfragen der Mitglieder des Verbandsversammlung
1. Änderung der Zweckverbandssatzung
Beschluss zur 1. Änderung der Zweckverbandssatzung vom 24.11.2020
2026-02-05_Beschl_001-26-AZV_Beschluss z[...]
PDF-Dokument [99.9 KB]
Haushaltssatzung und Wirtschafts- und Investitionsplan 2026
Beschluss über die HH Satzung und den Wirtschafts- und Investitionsplan 2026
2026-02-05_Beschl_002-26-AZV_HH-Satzung [...]
PDF-Dokument [157.8 KB]
Mittelübertragung von 2025 in 2026
Beschluss zur Mittelübertragung von 2025 in 2026
2026-02-05_Beschl_003-26-AZV_Mittelübert[...]
PDF-Dokument [192.6 KB]

                                                                                                                               Wurzen, den 05.01.2026

Ortsübliche Bekanntgabe 

zur Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2026

des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2026 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom:

 

06.01.2026 bis 16.01.2026

 

in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

 

Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom:

 

06.01.2026 bis 26.01.2026

 

während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.

           

Sprechzeiten:

 

Mo.     9-12 Uhr

Di.      9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mi.      9-12 Uhr

Do.     9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Fr.      9-12 Uhr

 

gez. Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Haushaltssatzung und Wirtschafts- und Investitionsplan 2026
2026-01-08_WP2026_Entwurf_komplett.pdf
PDF-Dokument [2.4 MB]

Die 52. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:

09.12.2025 - 18.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, Zimmer 151 statt. 

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 22.09.2025
  5. Bürgerfragestunde
  6. Beschluss über die Kreditaufnahme für das HH-Jahr 2026 zum

15.01.2026 (Zahlenwerk als Tischvorlage)

  1. Information über den Bautenstand der laufenden Investitionen
  2. Vorstellung Forschungsprojekt auf KA Wurzen
  3. Information über Sitzungsplan 2026
  4. Information über Betriebsruhe AZV Wurzen zum Jahresende
  5. Anfragen der Verbandsräte

zu TOP 6: 

 

Beschluss Kreditaufnahme
2025-12-09 BeschlY_20-25-AZV Aufnahme Ko[...]
PDF-Dokument [46.5 KB]

Wurzen, 22.09.2025

                                                                                                               

Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020

 

1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue zum 31. Dezember 2020 mit einer Bilanzsumme von 49.399.036,16 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 26.432,55 TEUR fest.

        1.1       Bilanzsumme                                                                                49.399.036,16 EUR

        1.1.1   davon entfallen auf der Aktivseite auf

        •          das Anlagevermögen                                                                   47.277.507,89 EUR

        •          das Umlaufvermögen                                                                     2.121.528,27 EUR

        1.1.2   davon entfallen auf der Passivseite auf

        •          das Eigenkapital                                                                           13.560.605,69 EUR

        •          die Sonderposten für Investitionszuschüsse                              20.118.652,44 EUR

        •          die Rückstellungen                                                                            732.132,34 EUR

        •          die Verbindlichkeiten                                                                   14.987.645,69 EUR

       1.2       Jahresfehlbetrag                                                                                  26.432,55 EUR

       1.2.1   Summe der Erträge                                                                          3.958.159,03 EUR

       1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                             3.984.591,58 EUR

 

2.    Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag von 26.432,55 TEUR auf          neue Rechnung vorzutragen.

 

3.    Der Betriebsleiter wird entlastet.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

An den Abwasserzweckverband Muldenaue, Wurzen

Prüfungsurteile

 

Ich habe den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmens­tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens­tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmens­tätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

 

Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

 

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Verbandes abzugeben.
  • beurteile ich die Angemessenheit der von dem Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungs­legungs­methoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmens­tätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.
  • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führe ich Prüfungshandlungen zu den von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Markkleeberg, den 20. August 2025

 

KOMM-TREU GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

 

Dr. Thomas Schmechel        
Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2020 liegen in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

Die 51. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am: 22.09.2025 - 18.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Bennewitz statt.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 24.06.2025
  5. Bürgerfragestunde
  6. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
  7. Beschluss über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahre 2022-2025
  8. Beschluss über die Kreditaufnahme für das HH-Jahr 2025 (Zahlenwerk wird als Tischvorlage vorgelegt)
  9. Veranstaltungskalender Verbandsversammlungen 2026
  10. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

zu Top 6

zu TOP 7

zu TOP 8

Die 50. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:

  24.06.2025 - 18.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz statt.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 28.04.2025
  5. Bürgerfragestunde
  6. Vorstellung der Gebührenkalkulation 2022
  7. Beschluss über die Ergebnisermittlung der Abwasserentsorgung 2022
  8. Vorstellung der Gebührenkalkulation 2025-2027
  9. Beschluss der Ermessensgrundlagen für die Gebührenkalkulation 2025-2027
  10. Beschluss der Grund-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren 2025-2027
  11. Beschluss der 1. Änderung der Abwassersatzung vom 20.11.2023
  12. Beschluss über die Erhebung der Straßenentwässerungsunterhaltungskostenumlagen
  13. Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Kläranlage Wurzen –Errichtung Schlammspeicher und Garage für Saug- und Spülfahrzeug“
  14. Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Erschließung Wohngebiet Pappelallee Ost, 04808 Thallwitz“

  15. Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Umgestaltung Kantstraße Wurzen 1. BA – Auswechslung Mischwasserkanal“

  16. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

​​

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

zu TOP 7
2025-06-24 BeschlV_009_25-AZV Ergebniser[...]
PDF-Dokument [565.3 KB]
zu TOP 9
2025-06-24 BeschlV_010-25-AZV Ermessensg[...]
PDF-Dokument [68.7 KB]
zu TOP 10
2025-06-24 BeschlV_011-25-Grund-, Abwass[...]
PDF-Dokument [641.2 KB]
zu TOP 11
2025-06-24 BeschlV_012-25_Änderung der A[...]
PDF-Dokument [109.7 KB]
zu TOP 12
2025-06-24 BeschlV_013-25-AZV STEA Umlag[...]
PDF-Dokument [60.4 KB]
zu TOP 13
2025-06-24 BeschlV_014-25_Vergabe Schlam[...]
PDF-Dokument [3.8 MB]
zu TOP 14
2025-06-24 BeschlV_015-25_Vergabe Pappel[...]
PDF-Dokument [321.3 KB]
zu Top 15
2025-06-24 BeschlV_016-25_Vergabe Kantst[...]
PDF-Dokument [130.5 KB]

Die 49. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:

28.04.2025 - 17:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Thallwitz (Sitzungssaal), Dorfplatz 5, in 04808 Thallwitz statt.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 25.03.2025
  5. Bürgerfragestu
  6. Kanäle Leipziger Straße, A.-Kunz-Straße, An der Mulde“
  7. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
  8. Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Abwasserentsorgung Bennewitz – 5. BA Auswechslung MW-

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

Wurzen, 01.04.2025

Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses

zum 31. Dezember 2019

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue hat in ihrer Sitzung am 25.03.2025 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wie folgt beschlossen:

 

1.       Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschlus des Abwasserzweck-                verbandes Muldenaue zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme von              48.852.045,60 EUR und einem Jahresüberschuss von 132.149,35 EUR fest.

 

1.1     Bilanzsumme                                             48.852.045,60 EUR

1.1.1  davon entfallen auf der Aktivseite auf

•        das Anlagevermögen                                      46.867.836,38 EUR

•        das Umlaufvermögen                                        1.984.209,22 EUR

1.1.2  davon entfallen auf der Passivseite auf

•        das Eigenkapital                                             12.320.166,17 EUR

•        die Sonderposten für Investitionszuschüsse      19.890.165,64 EUR

•        die Rückstellungen                                              793.398,08 EUR

•        die Verbindlichkeiten                                       15.848.315,71 EUR

 

1.2     Jahresgewinn                                                 132.149,35 EUR

1.2.1  Summe der Erträge                                          4.013.607,50 EUR

1.2.2  Summe der Aufwendungen                               3.881.458,15 EUR

 

2.       Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn von                          132.149,35 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3.       Der Betriebsleiter wird entlastet.

 

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

An den Abwasserzweckverband Muldenaue, Wurzen

 

Prüfungsurteile

 

Ich habe den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

 

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Grundlage für die Prüfungsurteile

 

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht

 

Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

 

Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

 

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

 

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

 

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 

 

  • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Verbandes abzugeben.
  • beurteile ich die Angemessenheit der von dem Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.
  • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führe ich Prüfungshandlungen zu den von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.“

 

Markkleeberg, den 03. März 2025

 

KOMM-TREU GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Dr. Thomas Schmechel        
Wirtschaftsprüfer“

 

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2019 liegen

vom 03.04.2025 bis 15.04.2025

während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Wurzen, den 01.04.2025

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband Muldenaue

 

 

Die 48. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung AZV Muldenaue fand am:

25. März 2025 - 18:30 Uhr 

in der Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 2 (unterer Sitzungssaal), in 04828 Bennewitz statt.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 10.12.2024
  5. Beschluss über die unentgeltliche Übertragung der Flurstücke 32/4; 33; 34/3 und 35 der Gemarkung Bennewitz (Kläranlage Bennewitz) und des Flurstückes 173/3 der Gemarkung Pausitz (Kläranlage Pausitz) von der Gemeinde Bennewitz an den Abwasserzweckverband Muldenaue.
  6. Beschluss der Änderungssatzung des Abwasserzweckverbandes
  7. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses des AZV zum 31.12.2019
  8. Beschluss der Mittelübertragung vom Wirtschaftsjahr 2024 nach 2025
  9. Vorstellung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Wirtschafts- und Investitionsplanes 2025
  10. Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Ersatzneubau Mischwasserkanal Lessingstraße“ in Wurzen
  11. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

Ortsübliche Bekanntgabe 

zur Auslage des Entwurfs

der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2025

des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2025 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom

 

24.02.2025 bis 06.03.2025

 

in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

 

Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom

 

24.02.2025 bis 18.03.2025

 

während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.

           

Sprechzeiten:

 

Mo.     9-12 Uhr

Di.      9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mi.      9-12 Uhr

Do.     9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Fr.       9-12 Uhr

 

gez. Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

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