Abwasserzweckverband Muldenaue
Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgaben

des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

Wurzen, 02.12.2024
 

Einladung zur 46. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

am 10. Dezember 2024 findet um 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, Sitzungssaal, Dorfplatz 5, in 04808 Thallwitz die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

 

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 01.10.2024
  5. Bürgerfragestunde
  6. Beschluss zur Aufnahme eines Kommunalkredits i.H.v. 2.043.172,00 Euro
  7. Beschluss von außerplanmäßigen Ausgaben für die schmutzwasserseitige Erschließung der Pappelallee-Ost in Thallwitz
  8. Beschluss über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020, 31.12.2021
  9. Baustandsbericht
  10. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

TOP 6 Aufnahme eines Kommunalkredites
2024-12-10_BeschlV_011-24_Kommunalkredit[...]
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TOP 7 Außerplanmäßige Ausgaben für die schmutzwasserseitige Erschließung der Pappelallee-Ost in Thallwitz
2024-12-10_BeschlV_012-24_APL Ausgabe Th[...]
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TOP 8 Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020, 31.12.2021
2024-12-10_BeschlV_013-24_Wirtschaftsprü[...]
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Wurzen, 02.10.2024

 

Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue hat in ihrer Sitzung am 01.10.2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wie folgt beschlossen:

 

 1.       Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes

             Muldenaue zum 31. Dezember 2018 mit einer Bilanzsumme von 45.873.872,12 EUR

             und einem Jahresüberschuss von 201.189,38 EUR fest.

 

1.1     Bilanzsumme                                                                                 45.873.872,12 EUR

1.1.1  davon entfallen auf der Aktivseite auf

• das Anlagevermögen                                                            42.863.951,49 EUR

• das Umlaufvermögen                                                             3.009.920,63 EUR

1.1.2  davon entfallen auf der Passivseite auf

• das Eigenkapital                                                                   11.946.391,55 EUR

• die Sonderposten für Investitionszuschüsse                        20.171.246,00 EUR

• die Rückstellungen                                                                    791.717,18 EUR

• die Verbindlichkeiten                                                            12.964.517,39 EUR

1.2     Jahresgewinn                                                                                    201.189,38 EUR

1.2.1  Summe der Erträge                                                                          3.885.912,41 EUR

1.2.2  Summe der Aufwendungen                                                              3.684.723,03 EUR

 

2.     Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn von                                201.189,38 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

3.     Der Betriebsleiter wird entlastet.

 

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

An den Abwasserzweckverband Muldenaue, Wurzen

 

Prüfungsurteile

 

Ich habe den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

 

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Grundlage für die Prüfungsurteile

 

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht

 

Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmens­tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens­tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmens­tätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

 

Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

 

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

 

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

 

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Verbandes abzugeben.
  • beurteile ich die Angemessenheit der von dem Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungs­legungs­methoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmens­tätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.
  • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führe ich Prüfungshandlungen zu den von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Markkleeberg, den 6. September 2024

 

KOMM-TREU GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

 

Dr. Thomas Schmechel        
Wirtschaftsprüfer“

 

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2018 liegen

 

vom 07.10.2024 bis 18.10.2024

 

während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Wurzen, den 02.10.2024

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband Muldenaue 

 

 

Wurzen, 20.09.2024
 

 

Einladung zur 45. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

am 01. Oktober 2024 findet um 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Wurzen (Zi. 151, kleiner Ratssaal), Friedrich-Ebert-Straße 2, in 04808 Wurzen die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

 

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschriften der Verbandsversammlung vom 01.07.2024
  6. Bürgerfragestunde
  7. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses des AZV zum 31.12.2018 (Beschluss)
  8. Antrag der Gemeinde Thallwitz auf Stundung der Kostenüberdeckungen aus der Kalkulationsperiode 2017-2020 (Beschluss)
  9. Neufassung der Verwaltungskostensatzung mit Kostenverzeichnis (Beschluss)
  10. Baustandsbericht
  11. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

TOP 7 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
2024-10-01_BeschlV_008-24-AZV_Festst JA [...]
PDF-Dokument [935.8 KB]
TOP 8 Antrag der Gemeinde Thallwitz
2024-10-01_BeschlV_009-24-AZV_Stundung e[...]
PDF-Dokument [362.3 KB]
TOP 9 Neufassung der Verwaltungskostensatzung
2024-10-01_BeschlV_010-24-AZV_Verwaltung[...]
PDF-Dokument [284.1 KB]

18.07.2024

 

Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue hat in seiner Sitzung am 01.07.2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wie folgt beschlossen:

 

  1.      Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes                              Muldenaue zum 31. Dezember 2017 mit einer Bilanzsumme von 44.231.800,04 EUR

        und einem  Jahresüberschuss von 331.191,45 EUR fest.

 

1.1       Bilanzsumme                                                                                            44.231.800,04 EUR

1.1.1   davon entfallen auf der Aktivseite auf

•          das Anlagevermögen                                                                                42.171.854,54 EUR

•          das Umlaufvermögen                                                                                 2.059.945,50 EUR

1.1.2   davon entfallen auf der Passivseite auf

•          das Eigenkapital                                                                                        11.557.933,29 EUR

•          die Sonderposten für Investitionszuschüsse                                        20.711.714,00 EUR

•          die Rückstellungen                                                                                         687.823,92 EUR

•          die Verbindlichkeiten                                                                                11.274.328,83 EUR

1.2       Jahresgewinn                                                                                                 331.191,45 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                                                                      4.098.206,38 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                                        3.767.014,93 EUR

2.       Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn von 331.014,93 EUR auf neue                      Rechnung vorzutragen.

3.        Der Betriebsleiter wird entlastet.

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorsitzenden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe meine Abschlussprüfung nach § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorsitzenden sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

 

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht entspricht den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung, steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Markkleeberg, den 19. April 2024

 

KOMM-TREU GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Dr. Thomas Schmechel         

Wirtschaftsprüfer

 

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 liegen

 

vom 23.07.2024 bis 02.08.2024

 

während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Wurzen, den 18.07.2024

 

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband Muldenaue

 

Wurzen, 20.06.2024
 

 

Einladung zur 44. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

am 01. Juli 2024 findet um 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Wurzen (Zi. 152, Plenarsaal), Friedrich-Ebert-Straße 2, in 04808 Wurzen 

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

 

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter

  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

  4. Bestätigung der Tagesordnung

  5. Bestätigung der Niederschriften der Verbandsversammlung vom 25.03.2024

  6. Bürgerfragestunde

  7. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses des AZV zum 31.12.2017

  8. Vergabebeschluss für ein Saug- und Spülfahrzeug

  9. Baustandsbericht

  10. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 15.03.2024
 

 

Einladung zur 44. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

am 25. März 2024 findet um 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, in 04828 Bennewitz 

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

 

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter

  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

  4. Bestätigung der Tagesordnung

  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 20.11.2023

  6. Bürgerfragestunde

  7. Beschluss zur Mittelübertragung vom Wirtschaftsjahr 2023 nach 2024

  8. Vorstellung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Wirtschafts- und Investitionsplans 2024

  9. Beschluss über die Vergabe der Baumaßnahme „Neuordnung Abwassersystem An der Teeplantage“ in Bennewitz, OT Altenbach

  10. Beschluss über die Vergabe der Baumaßnahme „Umverlegung Regenwasserleitung Thomas-Müntzer-Ring“ in Thallwitz OT Nischwitz

  11. Beschluss über die Vergabe der Baumaßnahme „Ersatzneubau Mischwasserkanal Hermann-Ilgen-Straße“ in Wurzen

  12. Baustandsbericht

  13. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 22.02.2024

 

Ortsübliche Bekanntgabe 

zur Auslage des Entwurfs

der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2024

des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2024 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom

 

26.02.2024 bis 06.03.2024

 

in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

 

Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom

 

26.02.2024 bis 14.03.2024

 

während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.

           

Sprechzeiten:

 

Mo.     9-12 Uhr

Di.      9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mi.      9-12 Uhr

Do.     9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Fr.       9-12 Uhr

 

gez. Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wirtschaftsplan 2024 (Entwurf)
2024-02-22_WP2024_komplett.pdf
PDF-Dokument [3.0 MB]

21.11.2023

 

Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue hat in seiner Sitzung am 20.11.2023 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wie folgt beschlossen:

 

  1.     Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes                               Muldenaue zum 31. Dezember 2016 mit einer Bilanzsumme von 43.280.688,42 EUR

           und einem  Jahresüberschuss von 282.957,46 EUR fest.

 

1.1       Bilanzsumme                                                                                            43.280.688,42 EUR

1.1.1   davon entfallen auf der Aktivseite auf

•          das Anlagevermögen                                                                                40.154.754,65 EUR

•          das Umlaufvermögen                                                                                 1.125.933,77 EUR

1.1.2   davon entfallen auf der Passivseite auf

•          das Eigenkapital                                                                                        11.139.541,84 EUR

•          die Sonderposten für Investitionszuschüsse                                        21.259.140,00 EUR

•          die Rückstellungen                                                                                         834.621,51 EUR

•          die Verbindlichkeiten                                                                               10.047.385,07 EUR

1.2       Jahresgewinn                                                                                                 282.957,46 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                                                                      3.979.059,74 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                                        3.696.102,28 EUR

2.    Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn von 282.957,46 EUR auf neue                      Rechnung vorzutragen.

3.     Der Betriebsleiter wird entlastet.

 

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweck­verbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorsitzenden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe meine Abschlussprüfung nach § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorsitzenden sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht entspricht den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung, steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Markkleeberg, den 18. Oktober 2023

 

KOMM-TREU GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Dr. Thomas Schmechel         

Wirtschaftsprüfer

 

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2016 liegen

 

                        vom 02.01.2024 bis 12.01.2024

 

während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Wurzen, den 20.11.2023

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband Muldenaue

Wurzen, 10.11.2023
 

 

Einladung zur 43. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

am 20. November 2023 findet um 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, in 04828 Bennewitz 

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

 

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 25.09.2023
  6. Bürgerfragestunde
  7. Vorstellung der Gebührenkalkulationen 2023/2024
  8. Beschluss der Grund-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2023 für das Gebiet der Gemeinde Thallwitz
  9. Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung für das Gebiet der Gemeinde Thallwitz
  10. Beschluss der Grund-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2023 für das Gebiet der Stadt Wurzen und der Gemeinde Bennewitz
  11. Beschluss der 3. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung für das Gebiet der Stadt Wurzen und der Gemeinde Bennewitz
  12. Beschluss der Grund-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2024 für die Einheitseinrichtung Wurzen, Bennewitz, Thallwitz
  13. Beschluss der Neufassung der Abwassersatzung für die Einheitseinrichtung ab dem 01.01.2024
  14. Beschluss über die Erhebung der Straßenentwässerungsunterhaltungskostenumlagen für Wurzen, Bennewitz und Thallwitz für die Jahre 2023 und 2024
  15. Vorstellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Muldenaue zum 31. Dezember 2016
  16. Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Muldenaue zum 31. Dezember 2016
  17. Beschluss der Verwaltungsvereinbarung über die Termine der Auf- und Feststellung ausstehender Jahresabschlüsse
  18. Beschluss zur Aufnahme eines Kommunalkredites aus der Ermächtigung des Haushaltsjahres 2022 (Tischvorlage)
  19. Beschluss zur Vergabe der Klärschlamm-, Sandfang- und Rechengutentsorgung
  20. Beschluss zur Vergabe von Leistungen zur Entleerung von abflusslosen Sammelgruben, Mehrkammergruben und Kleinkläranlagen 
  21. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 13.09.2023
 

 

Einladung zur 42. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

am 25. September 2023 findet um 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, in 04828 Bennewitz 

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

 

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 14.08.2023
  6. Bürgerfragestunde
  7. Vorstellung der Gebührenkalkulation 2023/2024 und Beschluss der Ermessensgrundlagen
  8. Beschluss über die Ergebnisermittlung der Abwasserentsorgung für die Einrichtung Thallwitz in den Jahren 2017-2021 
  9. Beschluss über die Ergebnisermittlung der Abwasserentsorgung für die Einrichtung Wurzen/Bennewitz für das Jahr 2021
  10. Beschluss der Grund-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für die Jahre 2023/2024
  11. Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung für das Gebiet der Gemeinde Thallwitz
  12. Beschluss der 3. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung für das Gebiet der Stadt Wurzen und der Gemeinde Bennewitz
  13. Beschluss über die Erhebung der Straßenentwässerungs-unterhaltungskostenumlagen für Wurzen, Bennewitz und Thallwitz für die Jahre 2023 und 2024
  14. Information über eine Auflage der Kommunalaufsicht
  15. Beschluss über die Vergabe des 4. BA Dorfstraße/Leipziger Straße in Bennewitz
  16. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 04.08.2023

 

Einladung zur 41. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 14. August 2023 findet um 17:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, in 04828 Bennewitz 

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter

  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

  4. Bestätigung der Tagesordnung

  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 26.06.2023

  6. Bürgerfragestunde

  7. Vorstellung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Wirtschafts- und Investitionsplans 2023

  8. Baustandsbericht

  9. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 17.07.2023

 

Ortsübliche Bekanntgabe 

zur Auslage des Entwurfs

der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2023

des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2023 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom

 

18.07.2023 bis 28.07.2023

 

in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

 

Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom

 

18.07.2023 bis 09.08.2023

 

während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.

           

Sprechzeiten:

 

Mo.     9-12 Uhr

Di.      9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mi.      9-12 Uhr

Do.     9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Fr.       9-12 Uhr

 

gez. Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wirtschaftsplan 2023 (Entwurf)
2023-07-13_WP2023_komplett.pdf
PDF-Dokument [2.3 MB]

Wurzen, 16.06.2023

 

Einladung zur 40. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 26. Juni 2023 findet um 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, in 04828 Bennewitz 

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 02.05.2023
  6. Bürgerfragestunde
  7. Beschluss zur Mittelübertragung vom Wirtschaftsjahr 2022 nach 2023
  8. Beschluss zur Kreditaufnahme für die Rückzahlung von Abwasserbeiträgen
  9. Baustandsberichte
  10. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 19.04.2023

 

Einladung zur 39. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 02. Mai 2023 findet um 11:00 Uhr in der Stadtverwaltung Wurzen, Zi. 151, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen,

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 20.03.2023
  6. Bürgerfragestunde
  7. Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme „Neubau Regenwasserrückhaltung Dresdener Straße“
  8. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 10.03.2023

 

Einladung zur 38. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 20. März 2023 findet um 18:00 Uhr im Bürgerraum der Gemeindeverwaltung Thallwitz, Dorfplatz 5, in 04808 Thallwitz

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 30.01.2023
  6. Bürgerfragestunde
  7. Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme „Neubau Regenwasserrückhaltung Dresdener Straße“
  8. Information über die Nichtaufhebung des Beschlusses der Verbandsversammlung Nr. 010/18/AZV vom 03.09.2018
  9. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue hat in seiner Sitzung am 30.01.2023 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wie folgt beschlossen:

 

1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue zum 31. Dezember 2015 mit einer Bilanzsumme von 41.439.879,69 EUR und einem Jahresüberschuss von 298.201,76 EUR fest.

 

1.1       Bilanzsumme                                                                               41.439.879,69 EUR

1.1.1   davon entfallen auf der Aktivseite auf

•          das Anlagevermögen                                                                   40.029.964,17 EUR

•          das Umlaufvermögen                                                                    1.409.915,52 EUR

1.1.2   davon entfallen auf der Passivseite auf

•          das Eigenkapital                                                                            10.856.584,38 EUR

•          die Sonderposten für Investitionszuschüsse                            21.812.328,00 EUR

•          die Rückstellungen                                                                             795.669,98 EUR

•          die Verbindlichkeiten                                                                      7.975.297,33 EUR

1.2       Jahresgewinn                                                                                     298.201,76 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                                                         4.017.341,24 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                          3.719.139,48 EUR

2. Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn von 298.201,76 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

3.   Der Betriebsleiter wird entlastet.

 

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorsitzenden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe meine Abschlussprüfung nach § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorsitzenden sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht entspricht den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung, steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2015 liegen

 

                        vom 13.02.2023 bis 22.02.2023

 

während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Wurzen, den 09.02.2023

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband Muldenaue

Wurzen, 23.01.2023

 

Einladung 37. zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 30. Januar 2023 findet um 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, in 04828 Bennewitz 

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

  1.   Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2.   Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3.   Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4.   Bestätigung der Tagesordnung
  5.   Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom              19.10.2022
  6.   Bürgerfragestunde
  7.   Beschluss zur Vergabe des Ersatzneubaus der Kläranlage                      Neuweißenborn
  8.   Beschluss zur Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten in Wäldgen
  9.   Beschluss über die zukünftige Zusendung der Einladungen in                elektronischer Form
  10.   Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
  11.   Information zu Planungen und zum Baugeschehen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 29.09.2022

 

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 19. Oktober 2022 findet um 19:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, in 04828 Bennewitz 

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

  1.   Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2.   Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3.   Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4.   Bestätigung der Tagesordnung
  5.   Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom              28.07.2022
  6.   Bürgerfragestunde
  7.   Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden
  8.   Vorstellung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Wirtschafts-    und Investitionsplans 2022
  9.   Abstimmung über die Form der Einladung zu Sitzungen des AZV
  10.   Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wurzen, 08.09.2022

 

Ortsübliche Bekanntgabe 

zur Auslage des Entwurfs

der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2022

des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2022 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom

 

09.09.2022 bis 19.09.2022

 

in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

 

Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom

 

09.09.2022 bis 28.09.2022

 

während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.

           

Sprechzeiten:

 

Mo.     9-12 Uhr

Di.      9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mi.      9-12 Uhr

Do.     9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Fr.       9-12 Uhr

 

gez. Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

Wurzen, 18.07.2022

 

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 28. Juli 2022 findet um 18:30 Uhr in der Stadtverwaltung Wurzen,

Zi. 151 (kleiner Ratssaal), Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter

  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

  4. Bestätigung der Tagesordnung

  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 20.10.2021

  6. Bürgerfragestunde

  7. Vorstellung der Gebührenkalkulationen für Wurzen/Bennewitz/Thallwitz und Beschluss der Ermessensentscheidungen

  8. Beschluss der Grund-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für die Einheitseinrichtung Wurzen - Bennewitz für das Jahr 2022

  9. Beschluss der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung Wurzen-Bennewitz vom 28.01.2021

  10. Beschluss der Grund-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für die Einrichtung Thallwitz für das Jahr 2022

  1. Beschluss der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung Thallwitz vom 28.01.2021

  2. Beschluss über die Erhebung der Straßenentwässerungsunterhaltungs-kostenumlagen für Wurzen, Bennewitz und Thallwitz im Jahr 2022

  3. Beschluss zur Übertragung von Einnahme- und Ausgabeansätzen in das Jahr 2022

  4. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „Ersatzneubau der Kläranlage Neuweißenborn (50 EW)“

  5. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „Ersatzneubau Mischwasserkanal Franz-Wörner-Straße“

  6. Beschluss zur Aufnahme eines Kommunalkredites

  7. Information über eine Gewässerentscheidung der unteren Wasserbehörde

  8. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

Abwasserzweckverband Muldenaue

Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue hat in seiner Sitzung am 20.10.2021 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wie folgt beschlossen:

 

 1.       Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes                     Muldenaue zum 31. Dezember 2014 mit einer Bilanzsumme von 41.427.064,82 EUR                     und einem Jahresüberschuss von 534.232,93 EUR fest.

 

1.1     Bilanzsumme                                                                                        41.427.064,82 EUR

1.1.1  davon entfallen auf der Aktivseite auf

•        das Anlagevermögen                                                                             40.475.834,02 EUR

•        das Umlaufvermögen                                                                                  951.230,80 EUR

1.1.2  davon entfallen auf der Passivseite auf

•        das Eigenkapital                                                                                     10.537.582,62 EUR

•        die Sonderposten für Investitionszuschüsse                                     22.444.800,97 EUR

•        die Rückstellungen                                                                                      508.015,74 EUR

•        die Verbindlichkeiten                                                                               7.936.665,49 EUR

1.2     Jahresgewinn                                                                                              534.232,93 EUR

1.2.1  Summe der Erträge                                                                                4.248.644,10 EUR

1.2.2  Summe der Aufwendungen                                                                  3.714.411,17 EUR

 

2.       Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn von 534.232,93 EUR auf                       neue Rechnung vorzutragen.

3.       Der Verbandsvorsitzende sowie der Betriebsleiter werden entlastet.

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht in entsprechender Anwendung von § 31 Abs.1 und 2 SächsEigBVO i.V.m. § 32 Abs. 1 SächsEigBVO i.V.m. § 18 der Satzung des Abwasserzweckverbandes sowie § 58 Abs. 2 SächsKomZG und nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Abwasserzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung in entsprechender Anwendung von § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Abwasserzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den handelsrechtlichen Vorschriften, den landesspezifischen Vorschriften (§§ 31, 32 SächsEigBVO) und der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Abwasserzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den handels- und landesrechtlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Abwasserzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.”

 

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2014 liegen

 

                        vom 01.11.2021 bis 09.11.2021

 

während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Wurzen, den 25.10.2021

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband Muldenaue

 

Wurzen, 08.10.2021

 

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 20. Oktober 2021 findet um 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Wurzen,

Zi. 151 (kleiner Ratssaal), Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt und dass diese unter den gebotenen hygienischen Voraussetzungen und Abständen stattfindet. Dritten wird aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen dennoch empfohlen, im Sinne einer Kontaktbeschränkung nicht an der Sitzung teilzunehmen. Ferner ergeht der Hinweis, dass zu Beginn der Sitzung die Daten der Besucher auf einer Liste erfasst werden, um eine Infektionskette bei einer möglichen Covid-19-Infektion nachvollziehen zu können. Die erhobenen persönlichen Angaben werden 14 Tage aufbewahrt und danach vernichtet. Bitte denken Sie an das Mitführen Ihrer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 01.06.2021
  6. Bürgerfragestunde
  7. Vorstellung der Gebührenkalkulation und Beschluss der Ermessensentscheidungen
  8. Beschluss der Grund-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für die Einheitseinrichtung Wurzen und Bennewitz für das Jahr 2021
  9. Beschluss der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 28.01.2021
  10. Beschluss über die Erhebung der Straßenentwässerungsunterhaltungs-kostenumlagen für Wurzen und Bennewitz im Jahr 2021
  11. Beschluss zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2014
  12. Vorstellung des Zwischenberichtes zum 30.06.2021
  13. Vorstellung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Wirtschafts- und Investitionsplans 2021
  14. Beschluss über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse 2015 -2019
  15. Beschluss zur Aufnahme eines Kommunalkredites
  16. Baustandsbericht
  17. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

Wurzen, 20.09.2021

 

Ortsübliche Bekanntgabe 

zur Auslage des Entwurfs

der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2021

des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2021 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom

 

23.09.2021 bis 01.10.2021

 

in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

 

Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom

 

23.09.2021 bis 12.10.2021

 

während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.

           

Sprechzeiten:

 

Mo.     9-12 Uhr

Di.      9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mi.      9-12 Uhr

Do.     9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Fr.       9-12 Uhr

 

gez. Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

Wirtschaftsplan 2021 komplett.pdf
PDF-Dokument [2.2 MB]

Wurzen, 21. Mai 2021

 

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 1. Juni 2021 findet um 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Wurzen,

Zi. 152 (großer Ratssaal), in der Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt und dass diese unter den gebotenen hygienischen Voraussetzungen und Abständen stattfindet. Dritten wird aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen dennoch empfohlen, im Sinne einer Kontaktbeschränkung nicht an der Sitzung teilzunehmen. Ferner ergeht der Hinweis, dass zu Beginn der Sitzung die Daten der Besucher auf einer Liste erfasst werden, um eine Infektionskette bei einer möglichen Covid-19-Infektion nachvollziehen zu können. Die erhobenen persönlichen Angaben werden 14 Tage aufbewahrt und danach vernichtet. Bitte denken Sie an das Mitführen Ihrer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 15.03.2021
  6. Bürgerfragestunde
  1. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „3. Bauabschnitt Dorfstraße Südwest bis Leipziger Straße - Bahnhofstraße“
  2. Beschluss zur Übertragung von Einnahme- und Ausgabeansätzen in das Jahr 2021
  3. Information über die Umschuldung eines Kommunalkredites
  4. Information über den Erlass des Sächsischen Staatministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vom 05.07.2021
  5. Baustandsbericht
  6. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

Wurzen, 08. März 2021

 

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 15. März 2021 findet um 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Wurzen,

Zi. 152 (großer Ratssaal), in der Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen

die nächste öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt und dass diese unter den gebotenen hygienischen Voraussetzungen und Abständen stattfindet. Dritten wird aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen dennoch empfohlen, im Sinne einer Kontaktbeschränkung nicht an der Sitzung teilzunehmen. Ferner ergeht der Hinweis, dass zu Beginn der Sitzung die Daten der Besucher auf einer Liste erfasst werden, um eine Infektionskette bei einer möglichen Covid-19-Infektion nachvollziehen zu können. Die erhobenen persönlichen Angaben werden 14 Tage aufbewahrt und danach vernichtet. Bitte denken Sie an das Mitführen Ihrer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 28.01.2021
  6. Bürgerfragestunde
  7. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „B 6 Erneuerung in und westlich in Kühren; Straßen- und Leitungsbau“
  8. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Bernd Laqua

Verbandsvorsitzender

 

 

Wurzen, 20. Januar 2021

 

Einladung zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 28. Januar 2021 findet um 18:00 Uhr im KulturGUT Thallwitz, Dorfplatz 9, in 04808 Thallwitz die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue statt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt und dass diese unter den gebotenen hygienischen Voraussetzungen und Abständen stattfindet. Dritten wird aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen dennoch empfohlen, im Sinne einer Kontaktbeschränkung nicht an der Sitzung teilzunehmen. Ferner ergeht der Hinweis, dass zu Beginn der Sitzung die Daten der Besucher auf einer Liste erfasst werden, um eine Infektionskette bei einer möglichen Covid-19-Infektion nachvollziehen zu können. Die erhobenen persönlichen Angaben werden 14 Tage aufbewahrt und danach vernichtet. Bitte denken Sie an das Mitführen Ihrer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Tagesordnung:

1.            Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter

2.            Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

3.            Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.            Bestätigung der Tagesordnung

5.            Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 24.11.2020

6.            Bürgerfragestunde

7.            Wahl des Verbandsvorsitzenden

8.            Vereidigung und Verpflichtung des Verbandsvorsitzenden

9.            Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden

10.          Vorstellung und Beschluss der Abwassersatzung für Thallwitz

11.          Vorstellung und Beschluss der Abwassersatzung für Wurzen und Bennewitz

12.          Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. R. Rätze

Betriebsleiter

 

 

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