Bekanntgaben des Abwasserzweckverbandes Muldenaue
Wurzen, 12.05.2026
Abwasserzweckverband Muldenaue
Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes
Muldenaue zum 31. Dezember 2020 mit einer Bilanzsumme von 49.399.036,16 EUR und einem
Jahresfehlbetrag von 26.432,55 TEUR fest.
1.1 Bilanzsumme
49.399.036,16 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
• das Anlagevermögen
47.277.507,89 EUR
• das Umlaufvermögen
2.121.528,27 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
• das Eigenkapital
13.560.605,69 EUR
• die Sonderposten für Investitionszuschüsse 20.118.652,44 EUR
• die Rückstellungen
732.132,34 EUR
• die Verbindlichkeiten
14.987.645,69 EUR
1.2 Jahresfehlbetrag
26.432,55 EUR
1.2.1 Summe der Erträge
3.958.159,03 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen
3.984.591,58 EUR
2. Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag von 26.432,55 TEUR auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Der Verbandsvorsitzende wird entlastet.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Abwasserzweckverband Muldenaue, Wurzen
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, –
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den
Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für
Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung
sowie den Regelungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes
zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, entspricht den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen
geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile.
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem
Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie
den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende
verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich,
die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des
Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im
Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen
(Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden
- Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe
im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder
insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,
plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Verbandes abzugeben.
beurteile ich die Angemessenheit der von dem Verbandsvorsitzenden angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem
Verbandsvorsitzenden dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem
Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit
des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich
zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe
meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Verbandes vermittelt.
beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des
Unternehmens.
führe ich Prüfungshandlungen zu den von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung
feststelle.
Markkleeberg, den 20. August 2025
KOMM-TREU GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Thomas Schmechel
Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 31. Dezember 2020 liegen
vom 12.05.2026 bis 26.05.2026
während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Str. 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wurzen, 11.05.2026
Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Die 54. öffentliche Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
11.05.2026 -18:00 Uhr im "Wappensaal" Zimmer: 151 der Stadtverwaltung Wurzen statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Mitglieder und weiteren Vertreter
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 05.02.2026
5. Bürgerfragestunde
6. Beschluss über die Rücknahme des Beschlusses Nr. 17/25/AZV vom 22.09.25 über die
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2020
7. Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses des AZV Muldenaue zum 31. Dezember 2020
8. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „Ersatzneubau Regen- und Schmutzwasserkanal
Eichenweg, Wurzen“
9. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „Sanierung der Abwasserdruckleitung Nischwitz-Wurzen“
10. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
Wurzen, 13.03.2026
Ortsübliche Bekanntgabe
zur Auslage der genehmigten Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2026
des Abwasserzweckverbandes Muldenaue
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2026 liegen mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom:
30.03.2026 bis 10.04.2026
in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Sprechzeiten:
Mo. 9-12 Uhr
Di. 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi. 9-12 Uhr
Do. 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr. 9-12 Uhr
gez. Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Die 53. öffentliche Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
05.02.2026 - 18:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bennewitz statt.
Tagesordnung:
Wurzen, den 05.01.2026
Ortsübliche Bekanntgabe
zur Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2026
des Abwasserzweckverbandes Muldenaue
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2026 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vom:
06.01.2026 bis 16.01.2026
in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Einwendungen gegen den Entwurf des Wirtschaftsplanes können im Zeitraum vom:
06.01.2026 bis 26.01.2026
während der Sprechzeiten geltend gemacht werden.
Sprechzeiten:
Mo. 9-12 Uhr |
Di. 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi. 9-12 Uhr
Do. 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr. 9-12 Uhr
gez. Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Die 52. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
09.12.2025 - 18.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, Zimmer 151 statt.
Tagesordnung:
15.01.2026 (Zahlenwerk als Tischvorlage)
zu Top 6:
Die 51. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
22.09.2025 - 18:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bennewitz statt.
Tagesordnung:
Die 50. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
24.06.2025 - 18.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bennewitz (unterer Sitzungssaal), Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz statt.
Tagesordnung:
Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Erschließung Wohngebiet Pappelallee Ost, 04808 Thallwitz“
Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen „Umgestaltung Kantstraße Wurzen 1. BA – Auswechslung Mischwasserkanal“
Die 49. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des AZV Muldenaue fand am:
28.04.2025 - 17:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Thallwitz (Sitzungssaal), Dorfplatz 5, in 04808 Thallwitz statt.
Tagesordnung:
Wurzen, 01.04.2025
Abwasserzweckverband Muldenaue
Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2019
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue hat in ihrer Sitzung am 25.03.2025 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wie folgt beschlossen:
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschlus des Abwasserzweck- verbandes Muldenaue zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme von 48.852.045,60 EUR und einem Jahresüberschuss von 132.149,35 EUR fest.
1.1 Bilanzsumme 48.852.045,60 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
• das Anlagevermögen 46.867.836,38 EUR
• das Umlaufvermögen 1.984.209,22 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
• das Eigenkapital 12.320.166,17 EUR
• die Sonderposten für Investitionszuschüsse 19.890.165,64 EUR
• die Rückstellungen 793.398,08 EUR
• die Verbindlichkeiten 15.848.315,71 EUR
1.2 Jahresgewinn 132.149,35 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 4.013.607,50 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 3.881.458,15 EUR
2. Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn von 132.149,35 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Der Betriebsleiter wird entlastet.
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Abwasserzweckverband Muldenaue, Wurzen
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Muldenaue, Wurzen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.“
Markkleeberg, den 03. März 2025
KOMM-TREU GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Thomas Schmechel
Wirtschaftsprüfer
Wurzen, 01.04.2025
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2019 liegen
vom 03.04.2025 bis 15.04.2025
während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Zimmer 110, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bernd Laqua
Verbandsvorsitzender
Abwasserzweckverband Muldenaue
Die 48. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung AZV Muldenaue fand am:
25. März 2025 - 18:30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 2 (unterer Sitzungssaal), in 04828 Bennewitz statt.
Tagesordnung: