Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Gebiet des Abwasserzweckverbandes
Ihre Entsorgungen zeigen Sie uns bitte unter folgenden Telefonnummern an:
Telefon Herr Ramczyk: 03425-819652
Telefon Frau Smula: 03425-819653
Der AZV hat die Entsorgung der Inhalte aus den Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben neu ausgeschrieben.
Im Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis zum 31.12.2026 übernimmt die Firma
Kanalreinigung und Umweltschutz Thomas Reimann e.K., Wermsdorfer Straße 24, 04758 Oschatz
die Leerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Verbandsgebiet.
Bennewitz - Eschenring und kleiner Eschenweg
Rückstauereignisse in der Schmutzwasserkanalisation
In den vergangenen Wochen und Monaten kam es infolge sich häufender Rückstauereignisse in der Schmutzwasserkanalisation des Eschenrings und des Kleinen Eschenwegs in Bennewitz zu Kellerüberflutungen.
Diese wurden durch Starkregenereignisse und vermutlich auch durch falsch angeschlossene Grundstücksentwässerungsanlagen verursacht.
Zur Ursachenfindung ist es daher erforderlich, dass die Mitarbeiter unseres Abwasserzweckverbandes (AZV) die Grundstücksentwässerungsanlagen auf Fehleinbindungen an den Schmutzwasserkanal überprüfen.
Diese Handlungen werden wir in den nächsten Wochen durchführen.
Entsprechend § 18 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue (AbwS) sind die Mitarbeiter des AZV´s berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen und es ist ihnen zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren.
Unsere Mitarbeiter können sich mit ihrem Dienstausweis ausweisen.
Da zur Kontrolle der Grundstücksentwässerungsanlagen Ihre Anwesenheit bzw. die Anwesenheit einer durch Sie beauftragten Person erforderlich ist, informieren wir Sie rechtzeitig über den Zeitpunkt der Überprüfung mittels Handzettel.
Sollten Sie zu dem vorgeschlagenen Termin verhindert sein, dann vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0172 3419776 einen neuen Termin.
Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kontrollschächte und Revisionsöffnungen zugänglich sind.
Sollten unsere Mitarbeiter Fehleinbindungen feststellen, so sind diese gemäß § 18 Abs. 3 AbwS vom Grundstückseigentümer oder sonst Verpflichteten auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen. Der AZV ist zur Fristsetzung ermächtigt.
Wurzen, 27.09.2022