Abwasserzweckverband Muldenaue
Abwasserzweckverband Muldenaue

Bennewitz - Eschenring und kleiner Eschenweg

Rückstauereignisse in der Schmutzwasserkanalisation

 

In den vergangenen Wochen und Monaten kam es infolge sich häufender Rückstauereignisse in der Schmutzwasserkanalisation des Eschenrings und des Kleinen Eschenwegs in Bennewitz zu Kellerüberflutungen.

 

Diese wurden durch Starkregenereignisse und vermutlich auch durch falsch angeschlossene Grundstücksentwässerungsanlagen verursacht.

 

Zur Ursachenfindung ist es daher erforderlich, dass die Mitarbeiter unseres Abwasserzweckverbandes (AZV) die Grundstücksentwässerungsanlagen auf Fehleinbindungen an den Schmutzwasserkanal überprüfen.

 

Diese Handlungen werden wir in den nächsten Wochen durchführen.

 

Entsprechend § 18 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue (AbwS) sind die Mitarbeiter des AZV´s berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen und es ist ihnen zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren.

 

Unsere Mitarbeiter können sich mit ihrem Dienstausweis ausweisen.

 

Da zur Kontrolle der Grundstücksentwässerungsanlagen Ihre Anwesenheit bzw. die Anwesenheit einer durch Sie beauftragten Person erforderlich ist, informieren wir Sie rechtzeitig über den Zeitpunkt der Überprüfung mittels Handzettel.

 

Sollten Sie zu dem vorgeschlagenen Termin verhindert sein, dann vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0172 3419776 einen neuen Termin.

 

Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kontrollschächte und Revisionsöffnungen zugänglich sind.

 

Sollten unsere Mitarbeiter Fehleinbindungen feststellen, so sind diese gemäß § 18 Abs. 3 AbwS vom Grundstückseigentümer oder sonst Verpflichteten auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen. Der AZV ist zur Fristsetzung ermächtigt.

 

Wurzen, 27.09.2022

 

Gebührenbescheide für die Abwasserentsorgung im Jahr 2021 für den Bereich der Gemeinde Thallwitz wurden am 08.04.2022 versendet

 

Am 08.04.2022 wurden die Abwassergebührenbescheide für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 an die Grundstückseigentümer der Gemeinde Thallwitz mit den Ortsteilen mit den Ortsteilen Canitz, Kollau, Lossa, Thallwitz, Wasewitz und Nischwitz versendet.

 

Die in den Bescheiden erhobenen verbrauchsabhängigen Gebühren wurden auf der Grundlage des Trinkwasserverbrauchs im Jahr 2021 und den gültigen Abwassergebühren ermittelt. Mögliche Absetzungen vom Trinkwasserverbrauch wurden berücksichtigt.

 

Erstmalig enthalten die Bescheide in der Vorauszahlung auf die Abwassergebühr 2022 neben den Verbrauchsgebühren auch die Grundgebühr. Diese soll ab dem 01.01.2022 anhand der Zählergröße erhoben werden.

 

Somit entfällt zukünftig der bisher übliche Versand eines separaten Bescheides für die Grundgebühr.

 

Die Abwassergebühren können in § 28 der Abwassersatzung für das Gebiet der Gemeinde Thallwitz vom 28.01.2021 auf unserer Homepage unter dem Reiter „Satzungen“ eingesehen werden.

Gebührenbescheide für die Abwasserentsorgung im Jahr 2021 für den Bereich der Stadt Wurzen und der Gemeinde Bennewitz wurden am 25.03.2022 versendet

 

Am 25.03.2022 wurden die Abwassergebührenbescheide für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 an die Grundstückseigentümer der Stadt Wurzen mit Ortsteilen und der Gemeinde Bennewitz mit Ortsteilen versendet. 

 

Die in den Bescheiden erhobenen verbrauchsabhängigen Gebühren wurden auf der Grundlage des Trinkwasserverbrauchs im Jahr 2021 und den seit dem 01.01.2021 gültigen neuen Abwassergebühren ermittelt.  Mögliche Absetzungen vom Trinkwasserverbrauch wurden berücksichtigt.

 

Die in den Bescheiden enthaltene Grundgebühr, wurde anhand der Zählergröße erhoben.

 

Die Abwassergebührenbescheide beinhalten weiterhin Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld im Jahr 2022 sowie die Festsetzung der Fälligkeiten.

 

Die neuen Abwassergebühren können in der Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) des Abwasserzweckverbandes (AZV) Muldenaue für das Gebiet der Stadt Wurzen und der Gemeinde Bennewitz auf unserer Homepage unter dem Reiter „Satzungen“ eingesehen werden.

 

 

Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Gebiet des Abwasserzweckverbandes

 

Ihre Entsorgungen zeigen Sie uns bitte unter folgenden Telefonnummern an:

 

Telefon Herr Ramczyk:                   03425-819652

Telefon Frau Smula:                       03425-819653

 

Die Klärschlämme aus den Kleinkläranlagen werden nur noch mit Saugfahrzeugen entnommen. Eine Wiederbefüllung der Kleinkläranlagen mit Wasser erfolgt nicht durch das Entsorgungsunternehmen! Um die Funktion der Kleinkläranlage zu gewährleisten, sind die Kammern der Kleinkläranlage nach der Entschlammung durch den Grundstückseigentümer und auf dessen Kosten umgehend wieder mit Wasser zu befüllen.

 

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